Neues Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2019

Am 1. Januar 2019 löst das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung ab. Neu ist u. a. die Verpflichtung zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister für Erstinverkehrbringer verpackter Waren (Hersteller, Händler und Importeure).

Die Registrierung trifft diejenigen, die (auch bisher) ihre Verpackungen an einem System beteiligen mussten. Wer erstmals eine mit Ware befüllte sog. systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Dies gilt auch für denjenigen, der eine solche Verpackung gewerbsmäßig nach Deutschland einführt (unabhängig von seinem Firmensitz), z. B. auch für Händler, die ihre Waren über Drittanbieterplattformen vertreiben. Das Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) entspricht dem der bisherigen Verpackungsverordnung (VerpackV): Wer verpackte Waren für private Endverbraucher erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, soll sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um damit für die künftigen Entsorgungskosten aufzukommen.

Welche weiteren Pflichten außer der Registrierung entstehen finden Sie hier.

Infoveranstaltung zum neuen Verpackungsgesetz

In einer kostenfreien Veranstaltung der SIHK zu Hagen wird das neue Verpackungsregister am 16. November 2018 vorgestellt. Die Veranstaltung soll Hilfestellung bei der Registrierung bieten. Hier geht es zur Anmeldung.

 

Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich Erstinverkehrbringer registrieren. Foto: Pixabay, Skeeze.

Ihre IHK-Ansprechpartner zum neuen Verpackungsgesetz:

IHK Arnsberg, Herr Thomas Hupertz, Tel: 02931 878-161, hupertz@arnsberg.ihk.de

SIHK zu Hagen, Herr Frank Niehaus, Tel: 02331 390-208, niehaus@hagen.ihk.de