Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen belasten den Online-Handel und können gerade für kleine Händler existenzbedrohend sein. Eine Unternehmerin hat jetzt eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um Änderungen beim Abmahnmissbrauch herbeizuführen.
Denn die grundsätzlich mit dem Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verbundenen Vorteile (Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten) treten dort in den Hintergrund, wo unseriöse „Abmahnvereine“ und auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte zusammen mit angeblichen Mitbewerbern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle für sich identifiziert haben.
Bislang hat der Gesetzgeber keine wirksamen Mittel ergriffen, um den Missbrauch im Abmahnwesen einzugrenzen.
Ein Zusammenschluss von mehreren Wirtschaftsverbänden (u.a. auch der DIHK) hatte daher bereits im vergangenen Jahr kurz vor der Bundestagswahl ein Verbändepapier erstellt, in dem konkrete Forderungen aufgestellt werden, um den Abmahnmissbrauch zu bekämpfen.
Die Unternehmerin bezieht sich ausdrücklich auf dieses Papier und greift in ihrer Petition die darin aufgestellten Forderungen auf.